Im Bereich Fahr- und Dienstplanung werden die Voraussetzungen geschaffen, um die von der Verkehrsplanung vorgesehenen Fahrten tatsächlich im täglichen Betrieb planmäßig und zuverlässig durchführen zu können.
Die Fahr- und Dienstplaner entscheiden, wie die einzelnen Dienste der Fahrer und Fahrerinnen ablaufen, also welche Busse und Linien von wann bis wann jeweils von einem Fahrer/-in gefahren werden und wann ein Fahrerwechsel stattfindet.
Dabei müssen eine Menge von Faktoren berücksichtigt werden. Der Personalbedarf und die verfügbare Anzahl von Fahrerinnen und Fahrern während der unterschiedlichen Tageszeiten wird genauso im Auge behalten wie gesetzliche, tarifliche und rein praktische Rahmenbedingungen – von den Lenkzeit- und Pausenregelungen über die zulässigen und betrieblich vereinbarten Schichtlängen bis hin zu der banal erscheinenden Frage, ob in der Abfolge der einzelnen Fahrten in angemessenen Zeitabständen eines der nur an manchen Endhaltestellen vorhandenen Toilettenhäuschen aufgesucht werden kann. Auch müssen z.B. Schulbusfahrten, mit denen uns das städtische Schulamt beauftragt, möglichst effizient in die Fahrzeugumläufe (also die Abfolge der Fahrten, die von jeweils einem Bus durchgeführt werden) und in die Dienste der Fahrerinnen und Fahrer eingebunden werden.
Wenn sich herausstellt, dass ein Solobus auf einer bestimmten Fahrt immer wieder sehr voll ist, prüfen die Fahr- und Dienstplaner, ob zu dieser Zeit ein Tausch des Fahrzeugeinsatzes mit einer schwächer ausgelasteten Gelenkbusfahrt möglich ist – auch das ist Aufgabe dieses Bereiches. Um all diese Anforderungen zu erfüllen, müssen im Verlauf der Dienstplanung häufig die vom Verkehrsplaner bereits im Grundsatz vorgegebenen Fahrzeugumläufe nochmals im Detail verändert werden.
Sind die Dienste fertig geplant, werden diese dem Betriebsrat zur Prüfung übergeben. Dies entspricht nicht nur den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes, sondern liegt auch im Interesse des Unternehmens. Denn unsere Fahrerinnen und Fahrer sollen ihre verantwortungsvolle Arbeit unter den bestmöglichen Bedingungen ausüben. Deshalb kontrolliert der Betriebsrat nicht nur die Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Regelungen wie z. B. Pausenzeiten, sondern äußert oftmals auch weitere Optimierungswünsche. Sind alle Einwände einvernehmlich ausgeräumt, bereiten die Fahr- und Dienstplaner die Dienste in Listenform für das Fahrpersonal auf, legen die Reihenfolge fest, in der die Dienste im Verlauf mehrerer Arbeitswochen gefahren werden müssen, und erstellen die sogenannten Fahrerkarten. Aus ihnen ersehen die Fahrerinnen und Fahrer, auf welchen Linien innerhalb ihres jeweiligen Dienstes welche Fahrten durchgeführt werden müssen, welche Abfahrt- und Ankunftszeiten vorgesehen und wo wichtige Anschlüsse zu beachten sind. Darüber hinaus werden die Fahrtdaten in digitaler Form ins Betriebsleitsystem und auf die Bordrechner aller Busse übertragen, sodass viele dieser Informationen für das Fahrpersonal auch direkt mit einem Blick auf das Display des Fahrscheindruckers erkennbar sind.
Aber nicht nur um die Organisation dieser betrieblichen Abläufe kümmern sich die Fahr- und Dienstplaner. Sie erstellen auch die Aushänge, mit denen sich die Kunden an den Haltestellen über unser Fahrtenangebot und Tarife informieren können. Einmal im Jahr findet ein Fahrplan- und Tarifwechsel statt, bei dem die Informationen an allen Haltestellen aktualisiert und ausgetauscht werden. Zwischenzeitlich müssen zudem immer wieder beschädigte oder abhanden gekommene Aushänge ersetzt werden.
Ebenfalls in den Bereich der Fahr- und Dienstplanung gehören routinemäßige Fahrgastzählungen, welche wir vier Mal im Jahr durchführen. Unsere Fahrgastzählungen, bei denen jedes Mal etwa 12.500 Fahrgäste befragt werden, liefern vor allem die Grundlage, wie die Einnahmen aus dem Ticketverkauf auf die einzelnen Verkehrsunternehmen in den Verkehrsverbünden Rhein-Ruhr (VRR) und Rhein-Sieg (VRS) verteilt werden. Ermittelt wird die Nutzung der verschiedenen Fahrausweisarten, bei welchem Unternehmen das benutzte Ticket gekauft wurde und wie viele Fahrgäste mit Schwerbehindertenausweisen unterwegs sind, für deren Nutzung den Stadtwerken Remscheid Ausgleichszahlungen durch das Land NRW zustehen. Die Fahr- und Dienstplaner bereiten die Zählungen vor, führen sie mit Hilfe externer Mitarbeiter durch, werten die Daten aus und bereiten sie – ebenso wie eine Vielzahl weiterer statistischer Angaben – zur Weitergabe an die Verkehrsverbünde und zuständigen Behörden auf.